Ụn|gunst 〈f.; -; unz.〉
1. Mangel an Gunst
2. das Ungünstigsein
● die \Ungunst der Verhältnisse; die \Ungunst der Witterung brachte es mit sich; das Urteil ist zu seinen \Ungunsten ausgefallen zu seinem Nachteil; ich habe mich zu Ihren \Ungunsten verrechnet zu Ihrem Nachteil; →a. zuungunsten
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Ụn|gunst, die; -:
1. (geh.) Unwillen:
er hatte sich die U. des Beamten zugezogen;
Ü die U. (das Ungünstigsein) des Augenblicks.
2.
☆ zu jmds. -en (zu jmds. Nachteil: sich zu seinen -en, zu -en des Kunden verrechnet haben).
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Ụn|gunst, die; -: 1. (geh.) Unwillen: er hatte sich die U. des Beamten zugezogen; Ü die U. (das Ungünstigsein) des Schicksals, des Augenblicks, des Wetters. 2. *zu jmds. -en (zu jmds. Nachteil): sich zu jmds. -en verrechnen; Der Rechtsstreit mit der Stadt war zu seinen -en entschieden (v. d. Grün, Glatteis 49); er verglich Evelyn und Pearl, und es fiel zu Pearls -en aus (Baum, Paris 136).
Universal-Lexikon. 2012.