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Schwebebahn
Hängebahn

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Schwe|be|bahn 〈f. 20Transportmittel für Personen u. Sachen, bei dem die Kabinen od. Sitze an einem in der Luft ausgespannten Seil befördert werden

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Schwe|be|bahn, die:
an Drahtseilen od. an einer Schiene hängende bzw. auf einem Magnetfeld gleitende Bahn zur Beförderung von Personen u. Lasten.

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Schwebebahn,
 
Beförderungsmittel mit Fahrzeugen, die an Seilen (Seilbahn) oder einem festen Tragwerk hängend verkehren. Dazu gehören Kabinenbahnen wie die Hängebahn. Die 13,3 km lange Wuppertaler Schwebebahn, die auf 10 km über der Wupper verläuft, verbindet die Stadtteile Barmen, Elberfeld und Vohwinkel für den öffentlichen Personennahverkehr. Die 1898 bis 1903 erbaute stählerne Tragkonstruktion mit 472 Stützen steht unter Denkmalschutz und wird seit 1997 vorbildgetreu erneuert. Die Wagen von 1900 und 1950 waren schon 1974 durch moderne Gelenkwagen (Länge 24 m, Gewicht 35 t, vier Gleichstrommotoren zu je 50 kW, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h) ersetzt worden. Die Wuppertaler Schwebebahn verkehrt im Dreiminutentakt und befördert rd. 24 Mio. Fahrgäste im Jahr (1997). Die Fahrzeuge von Magnetschwebebahnen werden durch Magnetkräfte berührungsfrei getragen und geführt.
 
Literatur:
 
H.-F. Schierk: Die S. in Wuppertal (21985);
 H. Cappel: Bilder von der Wuppertaler S. (1987).

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Schwe|be|bahn, die: an Drahtseilen od. an einer Schiene hängende Bahn zur Beförderung von Personen u. Lasten: mit der S. fahren.

Universal-Lexikon. 2012.