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Ge|sandt|schaft [gə'zantʃaft], die; -, -en:von einer oder einem Gesandten geleitete diplomatische Vertretung eines Staates im Ausland:
die Gesandtschaft der Bundesrepublik Deutschland.
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Ge|sạndt|schaft 〈f. 20〉
1. ständige Auslandsvertretung eines Staates
2. die dazu gehörenden Beamten
3. Gebäude dafür
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Ge|sạndt|schaft, die; -, -en:
1. von einem/einer Gesandten geleitete diplomatische Vertretung eines Staates im Ausland.
2. Gebäude, in dem eine Gesandtschaft (1) untergebracht ist.
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Ge|sạndt|schaft, die; -, -en: 1. von einem/einer Gesandten geleitete diplomatische Vertretung eines Staates im Ausland: Als der “Bürgerkönig„ Louis-Philippe 1832 nach der Eroberung Algeriens eine G. an den Hof des Sultans von Marokko schickte, fuhr Delacroix als regierungsamtlicher Historienmaler mit (Tagesspiegel 18. 4. 98, 23); Durch München ritten indes die tirolischen Herren, die die Verhandlungen führten. Es war eine prunkvolle G. (Gruppe von Abgesandten), an ihrer Spitze die ersten Herren des Landes (Feuchtwanger, Herzogin 73). 2. Gebäude, in dem eine ↑Gesandtschaft (1) untergebracht ist.
Universal-Lexikon. 2012.