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Dreh|schei|be 〈f. 19〉
1. drehbare Scheibe mit Schiene zum Wenden u. Umsetzen von Schienenfahrzeugen
2. früher mit dem Fuß, heute mechanisch drehbare Töpferscheibe, auf der die Tongegenstände geformt werden
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Dreh|schei|be, die:
1.
a) um eine senkrechte Achse drehbare Vorrichtung zum Umsetzen od. Wenden von Schienenfahrzeugen:
Ü die Schweiz als internationale finanzielle D.;
b) Verkehrsknotenpunkt bes. für Eisenbahnen u. Luftfahrzeuge.
2. Töpferscheibe.
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Drehscheibe,
1) Eisenbahn: Gleisvorrichtung auf einer runden Platte oder einer Brücke mit Mittelzapfen (Königstuhl) und Stützrädern auf einem Gleiskreis; dient dem horizontalen Drehen von Schienenfahrzeugen bis 360º oder Verteilen auf Strahlengleisen besonders vor Rundlokomotivschuppen.
2) Töpferei: die Töpferscheibe.
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Dreh|schei|be, die: 1. um eine senkrechte Achse drehbare Vorrichtung zum Umsetzen od. Wenden von Schienenfahrzeugen: Ü die Schweiz als internationale finanzielle D. 2. Töpferscheibe.
Universal-Lexikon. 2012.