Zugsführer (österr.); Zugchef
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Zug|füh|rer 〈m. 3; Eisenb.〉 Beamter, der die Aufsicht im Zug führt
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Zug|füh|rer, der:
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Zugführer,
Zugchef, verantwortlicher Zugbegleiter, in Reisezügen an einer roten Armbinde erkennbar. Im Zug ist der Zugführer Repräsentant der Bahn gegenüber den Fahrgästen und für deren Betreuung verantwortlich. Ihm unterstehen hier alle übrigen Mitarbeiter der Bahn. Außerdem nimmt er betriebliche Aufgaben wahr; so gibt er vielfach auch den Abfahrauftrag an den Triebfahrzeugführer.
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Zug|füh|rer, der: 1. Bahnbeamter, der im Zug die Aufsicht führt. 2. (Milit.) Führer eines Zuges (14 a).
Universal-Lexikon. 2012.