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Gläubiger
Kreditgeber; Geldgeber; Kreditor (fachsprachlich); Darlehensgeber; gläubiger Mensch

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1Gläu|bi|ger ['glɔy̮bɪgɐ], der; -s, -:
Person, die Forderungen an einen Schuldner, eine Schuldnerin hat:
der Unternehmer wird heftig von seinen Gläubigern bedrängt.
  2Gläu|bi|ger ['glɔy̮bɪgɐ], der Gläubige/ein Gläubiger; des/eines Gläubigen, die Gläubigen/zwei Gläubige:
gläubige, religiöse Person.

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Gläu|bi|ge(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 gläubiger Mensch, Anhänger(in) einer Glaubenslehre ● die \Gläubigern
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Gläu|bi|ger 〈m. 3jmd., der eine berechtigte Schuldforderung an jmdn. hat

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1Gläu|bi|ger, der; -s, - [spätmhd. gleubiger, von lat. creditor]:
jmd., der durch ein Schuldverhältnis berechtigt ist, an einen anderen finanzielle Forderungen zu stellen, der einem Schuldner gegenüber anspruchsberechtigt ist:
von seinen -n bedrängt werden.
2Gläu|bi|ger, der Gläubige/ein Gläubiger; des/eines Gläubigen, die Gläubigen/zwei Gläubige:
gläubiger, religiöser Mensch.

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Gläubiger,
 
jemand, der kraft eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, von einem andern (dem Schuldner) eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB); auch der Inhaber des im Vollstreckungstitel festgestellten Anspruchs in der Zwangsvollstreckung.
 

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Gläu|bi|ger, der; -s, - [spätmhd. gleubiger, LÜ von lat. creditor]: jmd., der durch ein Schuldverhältnis berechtigt ist, an einen anderen finanzielle Forderungen zu stellen, der einem Schuldner gegenüber anspruchsberechtigt ist: von seinen -n bedrängt werden.

Universal-Lexikon. 2012.