Akademik

gegenüber
im Unterschied zu; im Vergleich zu; oppositionell; gegensätzlich; im Gegensatz zu; auf der anderen Seite; vis-a-vis; vis-à-vis

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1ge|gen|über [ge:gn̩'|y:bɐ] <Präp. mit Dativ>:
1. auf der entgegengesetzten Seite von:
die Schule steht gegenüber der Kirche, dem Rathaus gegenüber.
Syn.: auf der anderen Seite, 1 vis-à-vis.
2. gegen, zu:
sie ist gegenüber dem Lehrer / dem Lehrer gegenüber sehr höflich; seinem Vater gegenüber / gegenüber seinem Vater wagt er das nicht zu sagen.
3. verglichen mit, im Vergleich zu:
er ist dir gegenüber eindeutig im Vorteil; gegenüber dem letzten Jahr hatten wir dieses Jahr viel Schnee.
Syn.: gemessen an.
  2ge|gen|über [ge:gn̩'|y:bɐ] <Adverb>:
auf der entgegengesetzten Seite:
Mannheim liegt gegenüber von Ludwigshafen; seine Eltern wohnen schräg gegenüber (etwas weiter links oder rechts auf der anderen Seite der Straße).

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ge|gen|überPräp. m. Dat.〉
1. auf der anderen Seite
2. wenn man ... betrachtet
3. im Hinblick auf, gegen
● das darfst du nicht tun, das wäre ihm \gegenüber nicht recht gehandelt; er wohnt mir \gegenüber; das Haus \gegenüber; \gegenüber seinem Wissen ist deines größer; das Rathaus liegt der Kirche schräg \gegenüber; die Leute von \gegenüber 〈umg.〉

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1ge|gen|über <Präp. mit Dativ>:
1. <räumlich> bezeichnet eine frontal entgegengesetzte Lage:
g. dem Rathaus/(auch:) dem Rathaus g. steht die Kirche;
Ludwigshafen liegt Mannheim g.
2. bezeichnet die Beziehung zu einer Person od. Sache; zu, in Bezug auf die genannte Person, Sache:
sie ist älteren Leuten g. besonders höflich;
mir g. wagt er das nicht zu sagen;
er ist g. allen Reformen/allen Reformen g. sehr zurückhaltend.
3. bezeichnet einen Vergleich; im Vergleich zu:
sie ist dir g. im Vorteil;
g. dem vergangenen Jahr verdient er mehr.
2ge|gen|über <Adv.>:
auf der entgegengesetzten Seite:
Ludwigshafen liegt g. von Mannheim am Rhein;
seine Eltern wohnen schräg g. (etwas weiter links od. rechts auf der anderen Straßenseite).

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Ge|gen|über, das; -s, - <Pl. selten> [nach frz. vis-à-vis, ↑vis-à-vis]: 1. Person, die jmdm. gegenübersitzt od. -steht: mein G. bei Tisch war äußerst gesprächig; am Arbeitsplatz habe ich lieber ein weibliches G.; doch empfand er den Blick seines -s nicht wie sonst wohl als peinlich (Hohmann, Engel 224); Der Sozialarbeiter wehrt sein G. (schon aus Überlastung) mit einem nicht einmal immer unfreundlichen ... Ton ab (Klee, Pennbrüder 114). 2. Bewohner[in] der gegenüberliegenden Häuserfront: in unserer neuen Wohnung ist eine alte Bekannte unser G. geworden; Die Vorhänge brauchen sie nicht zuzuziehen. Hier gibt es kein G. (keine gegenüberliegende Häuserfront; Fallada, Mann 39). 3. (geh., selten) Partner[in]: Wenn ein G. des anderen Geschlechts mangelt (Lorenz, Verhalten I, 226). 4. <o. Pl.> das Entgegengesetztsein: das G. von Theorie und Praxis.

Universal-Lexikon. 2012.