Akademik

blaumachen
(unentschuldigt) fehlen; nicht erscheinen; (unentschuldigt) abwesend sein; (sich) drücken (umgangssprachlich); fernbleiben; schwänzen (umgangssprachlich); krank feiern (umgangssprachlich)

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blau|ma|chen ['blau̮maxn̩], machte blau, blaugemacht <itr.; hat (ugs.):
ohne dazu berechtigt zu sein der Arbeit fernbleiben:
er macht heute blau.
Syn.: krankmachen.

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blau||ma|chen auch: blau ma|chen 〈V.; hat
I 〈V. tr.; Zusammen- u. Getrenntschreibung〉 etwas oder sich blaumachen / blau machen blaufärben, mit etwas Blauem beschmutzen
II 〈V. intr.; nur Zusammenschreibung; umg.〉
(die Schule) schwänzen, nicht arbeiten ● zwei Tage blaumachen; lass uns heute (die erste Stunde) blaumachen

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blau|ma|chen <sw. V.; hat [gek. aus »einen blauen Montag machen«; vgl. Montag] (ugs.):
während eines bestimmten Zeitraumes ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit gehen:
einen Tag b.

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blau|ma|chen <sw. V.; hat [gek. aus „einen blauen Montag machen“; vgl. ↑Montag] (ugs.): während eines bestimmten Zeitraumes ohne triftigen Grund nicht zur Arbeit gehen: einen Tag b.; wer krankfeiert oder blaumacht, der beweist uns seine Leistungsschwäche (Fels, Sünden 75).

Universal-Lexikon. 2012.