aus|ge|wie|sen <Adj.> [zu ↑ausweisen] (schweiz.): a) nachweislich; nachgewiesen: auch die Gemeinden erachten das Bedürfnis für a. (NZZ 27. 8. 83, 30); als sei eine solche Widerrechtlichkeit objektiv festgestellt und a. (NZZ 10. 8. 84, 32); b) mit Zeugnissen, Referenzen versehen: Wir suchen ... eine gut -e ... kaufm. Angestellte (Baselland. Zeitung 27. 3. 85, 16).
Universal-Lexikon. 2012.