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nach|weis|lich 〈Adj.〉 durch Nachweis belegt, bewiesenermaßen ● ein \nachweislicher Fall von Betrug; er ist \nachweislich dort gewesen
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nach|weis|lich <Adj.>:
durch Nachweis bestätigt, belegt; wie nachgewiesen wurde:
eine -e Falschmeldung;
das ist n. richtig.
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nach|weis|lich <Adj.>: durch Nachweis bestätigt, belegt; wie nachgewiesen wurde: eine -e Falschmeldung; das ist n. richtig; Von fünf Soldaten verstehen drei n. das Gesetz nicht (Spiegel 7, 1969, 7); Doch auch die evangelische Kirche bemüht die Jungfrau Maria weiterhin, statt die Bischöfe einhellig erklären zu lassen, die Jungfrauengeburt sei zu streichen, denn Jesus sei n. von Frau und Mann gezeugt worden (Woche 28. 3. 97, 32).
Universal-Lexikon. 2012.