Akademik

mangelhaft
unzureichend; ungenügend; nicht ausreichend; unzulänglich; lückenhaft; verlustbehaftet; defekt; defizitär; mangelbehaftet; fehlerhaft; drittklassig (umgangssprachlich); schadhaft; beschädigt; kaputt; brüchig; marode

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man|gel|haft ['maŋl̩haft] <Adj.>:
schlecht, nicht den Anforderungen entsprechend:
die Ware ist mangelhaft verpackt; eine mangelhafte Durchblutung; er spricht Französisch nur sehr mangelhaft.
Syn.: unbefriedigend, ungenügend, unzulänglich (geh.).

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mạn|gel|haft 〈Adj.; -er, am -es|ten〉
1. mit Mängeln behaftet
2. unvollständig, unvollkommen
● \mangelhafter Zahnersatz; in der Schule die Note „\mangelhaft“ erhalten; er hat für die Arbeit ein Mangelhaft bekommen

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mạn|gel|haft <Adj.> [zu 1Mangel]:
nicht ausreichend in Quantität od. Qualität u. bestimmten Anforderungen nicht entsprechend:
eine -e Leistung.

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mạn|gel|haft <Adj.> [zu 1Mangel]: nicht ausreichend in Quantität od. Qualität u. bestimmten Anforderungen nicht entsprechend: eine -e Leistung; bei -er Beleuchtung arbeiten; die -e Verpflegung an Bord (a & r 2, 1997, 12); Zu ihrem -en (schlechten) Personengedächtnis kam ein absoluter Mangel an Humor (H. Gerlach, Demission 266); die Note „mangelhaft“; ein recht m. vorbereitetes Schülermaterial (Th. Mann, Hoheit 243).

Universal-Lexikon. 2012.