Akademik

notgedrungen
wohl oder übel; zwangsläufig; zwangsweise; unfreiwillig; zähneknirschend (umgangssprachlich); gezwungenermaßen; nolens volens; unvermeidlich; notwendigerweise; unbedingt; zwingend

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not|ge|drun|gen ['no:tgədrʊŋən] <Adj.>:
aus der gegebenen Situation heraus zu einem bestimmten Tun gezwungen:
sie musste notgedrungen auf die Fahrt verzichten.
Syn.: der Not gehorchend, wohl oder übel, zwangsläufig.

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not|ge|drun|gen 〈Adj.〉 weil es nicht anders geht, aus Not, aus dringender Notwendigkeit (geschehend), gezwungen

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not|ge|drun|gen <Adj.>:
nicht freiwillig, sondern durch die Situation dazu gezwungen.

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not|ge|drun|gen <Adj.>: nicht freiwillig, sondern durch die Situation dazu gezwungen: Ich verstand die Klagen mancher ... -er Vorstadtbewohner (Handke, Niemandsbucht 362); es ist unbedingt erforderlich, dass ich mein n. angenommenes Inkognito wahre, um mich vor den Nachstellungen der lasterhaften Geschöpfe zu schützen (Th. Mann, Hoheit 155); Man ist sozusagen vom gleichen Fach, auch wenn man das Fach erst im Kriege und n. erlernte (Heym, Schwarzenberg 233).

Universal-Lexikon. 2012.