entkräften; falsifizieren; als falsch erkennen; den Wind aus den Segeln nehmen (umgangssprachlich); gegenargumentieren
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wi|der|le|gen [vi:dɐ'le:gn̩] <tr.; hat:nachweisen, dass etwas nicht zutrifft:
es war nicht schwer, seine Behauptungen zu widerlegen; diese Theorie gilt seit Langem als widerlegt.
Syn.: ↑ entkräften, Lügen strafen.
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wi|der|le|gen 〈V. tr.; hat〉
1. eine Behauptung \widerlegen den Beweis erbringen, dass eine B. falsch ist
2. jmdn. \widerlegen den Beweis erbringen, dass jmds. Behauptungen nicht zutreffen
● einen Einwand, jmds. Ansicht \widerlegen
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wi|der|le|gen <sw. V.; hat [mhd. widerlegen = ersetzen, vergelten]:
beweisen, nachweisen, dass etw. (bes. Aussagen, Argumente, Ideen o. Ä.) nicht zutrifft:
eine Hypothese, sich selbst w.;
es war nicht schwer, den Zeugen zu w.;
sie sah vorerst keine Möglichkeit, seine Behauptungen zu w.
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wi|der|le|gen <sw. V.; hat [mhd. widerlegen = ersetzen, vergelten]: beweisen, nachweisen, dass etw. (bes. Aussagen, Argumente, Ideen o. Ä.) nicht zutrifft: eine Hypothese, sich selbst w.; es war nicht schwer, den Zeugen zu w.; sie sah vorerst keine Möglichkeit, ihre Behauptungen zu w.; Andere Zeugen gab es nicht, und die Auswertung der gesicherten Tatortspuren widerlegte ihre Geschichte ebenfalls nicht (Prodöhl, Tod 262).
Universal-Lexikon. 2012.