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Hä|re|sie 〈f. 19〉 von kirchl. Dogma abweichende Lehre; Sy Ketzerei (1) [zu grch. hairesis „das Erwählte, Denkweise, Irrlehre“]
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1. (kath. Kirche) von der offiziellen Kirchenmeinung abweichende Lehre.
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Häresie
[zu griechisch haíresis »das Nehmen«, »Wahl«] die, -/...'si |en, in der griechischen und hellenistischen Antike Bezeichnung für ein Bekenntnis religiösen oder politischen Inhalts und für eine wissenschaftliche Denkweise. Im frühen Christentum bezeichnete der Begriff seit dem 2. Jahrhundert eine von den Normen der Orthodoxie abweichende theologische Auffassung und war im Mittelalter identisch mit dem Begriff der Ketzerei (Ketzer). - Das katholische Kirchenrecht (c. 751 CIC) definiert Häresie als ein Glaubensdelikt; das Leugnen oder Bezweifeln des kirchlichen Dogmas (nicht des christlichen Glaubens). - Im protestantischen Verständnis gilt als Häresie, was die Botschaft des Evangeliums entscheidend verkürzt oder entstellt.
W. Bauer: Rechtgläubigkeit u. Ketzerei im ältesten Christentum (21964);
C. Dietzfelbinger: Was ist Irrlehre? (1967);
M. D. Lambert: Ketzerei im MA. Eine Gesch. von Gewalt u. Scheitern (a. d. Engl., Neuausg. 1991).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Ketzer im Mittelalter: Der eine Glaube?
Häresie und Inquisition
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Universal-Lexikon. 2012.