urgieren (österr.); löchern (umgangssprachlich); nachbohren (umgangssprachlich); ausfragen; hartnäckig nachfragen
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nach||ha|ken 〈V. intr.; hat; umg.〉 sich nochmals erkundigen, nochmals, eindringlicher od. genauer fragen, an die Erledigung einer Sache erinnern
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nach|ha|ken <sw. V.; hat:
1. (ugs.) jmds. Gespräch, Rede unterbrechen, um zu einem bestimmten Punkt noch eine [weitere] Frage zu stellen:
bei ihrer Schilderung des Tathergangs hakte das Gericht immer wieder nach;
in der Sache musst du noch einmal n. (ihr nachgehen, um ihr auf den Grund zu kommen).
2. (Fußball) einem Gegner von hinten mit angewinkeltem Fuß ein Bein od. beide Beine wegziehen.
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nach|ha|ken <sw. V.; hat 1. (ugs.) jmds. Gespräch, Rede unterbrechen, um zu einem bestimmten Punkt noch eine [weitere] Frage zu stellen: bei ihrer Schilderung des Tathergangs hakte das Gericht immer wieder nach; die Mainzer Reporterin ist eine, die Prominente aufs Kreuz legt, nachhakt, insistiert (Hörzu 47, 1975, 31); in der Sache musst du noch einmal n. (ihr nachgehen, um ihr auf den Grund zu kommen). 2. (Fußball) einem Gegner von hinten mit angewinkeltem Fuß ein Bein od. beide Beine wegziehen: der Verteidiger hakte nach; <subst.:> wegen Nachhakens erhielt er die gelbe Karte.
Universal-Lexikon. 2012.