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Postulat
Appell; Forderung

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Pos|tu|lat 〈n. 11
1. sittl. Forderung
2. Annahme, die unbeweisbar, aber glaubhaft ist
3. Probezeit beim Eintritt in einen kath. Orden
[<lat. postulatum „Forderung“; zu postulare „fordern“]

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Pos|tu|lat, das; -[e]s, -e [lat. postulatum]:
1. (bildungsspr.) etw., was von einem bestimmten Standpunkt aus od. aufgrund bestimmter Umstände erforderlich, unabdingbar erscheint; Forderung:
ein ethisches, politisches P.;
ein P. der Vernunft.
2. (bildungsspr.) Gebot, in dem von jmdm. ein bestimmtes Handeln, Verhalten verlangt, gefordert wird:
ein P. befolgen.
3. (Philos.) als Ausgangspunkt, als notwendige, unentbehrliche Voraussetzung einer Theorie, eines Gedankenganges dienende Annahme, These, die nicht bewiesen od. nicht beweisbar ist:
ein P. aufstellen;
die Existenz Gottes ist ein P. der praktischen Vernunft.
4. (schweiz. Verfassungsw.) vom schweizerischen Parlament ausgehender Auftrag an den Bundesrat, die Notwendigkeit eines Gesetzentwurfs, einer bestimmten Maßnahme zu prüfen.
5. (kath. Kirche) dem Noviziat vorausgehende Probezeit für die Aufnahme in einen katholischen Orden.

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Postulat
 
[lateinisch »Forderung«] das, -(e)s/-e,  
 1) bildungssprachlich für: unbedingte Forderung.
 
 2) katholisches Ordensrecht: die in einigen Orden übliche, dem Noviziat vorausgehende Probezeit.
 
 3) Politik: im Sprachgebrauch des schweizerischen Parlaments (selbstständiger) Antrag, der sich auf einen vorliegenden Verhandlungsgegenstand bezieht und die Regierung auffordert, Bericht zu erstatten oder Anträge zu stellen.
 
 4) Wissenschaftstheorie und praktische Philosophie: in der antiken Disputationstechnik ein Satz, den einer der Gesprächspartner einer Erörterung zugrunde legt, ohne dass die anderen ihm beipflichten. In den »Elementen« Euklids sind Postulate Sätze, in denen im Wesentlichen die Möglichkeit der Ausführung geometrischer Grundkonstruktionen (z. B. Verbindungsstrecke zweier Punkte) und die Existenz von geometrischen Objekten, v. a. von Geraden, Schnittpunkten, Kreisen, gefordert werden. I. Kant spricht vom »Postulat des empirischen Denkens« im Sinne unmittelbar einleuchtender technisch-praktischer Grundsätze als Modalitätsbestimmungen empirischer Aussagen (empirischer Gebrauch der Begriffe »möglich«, »wirklich«, »notwendig«). Kants »Postulat der praktischen Vernunft« (»Freiheit des Willens«, »Unsterblichkeit der Seele«, »Existenz Gottes«) lassen sich theoretisch nicht beweisen, haben jedoch praktische Geltung, da ohne sie sittliches Handeln nicht zu begründen sei. - In der mathematischen Logik wird Postulat synonym zu Axiom verwendet.
 

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Pos|tu|lat, das; -[e]s, -e [lat. postulatum]: 1. (bildungsspr.) etw., was von einem bestimmten Standpunkt aus od. aufgrund bestimmter Umstände erforderlich, unabdingbar erscheint; Forderung: ein ethisches, moralisches, politisches P.; ein P. der Vernunft; Eine weitere Pressekonzentration ist demnach unausweichlich. Fragt sich nur, ob diese Entwicklung mit dem P. Pressevielfalt vereinbar ist (Tages Anzeiger 19. 11. 91, 5); Ebenso deutlich war ein P. für die Erstellung einer Kunsteisbahn ... abgelehnt worden (NZZ 1./2. 5. 83, 22); das P. von der welthistorischen Sonderrolle des deutschen Volkes (Fraenkel, Staat 209). 2. (bildungsspr.) Gebot, in dem von jmdm. ein bestimmtes Handeln, Verhalten verlangt, gefordert wird: ein P. befolgen. 3. (Philos.) als Ausgangspunkt, als notwendige, unentbehrliche Voraussetzung einer Theorie, eines Gedankenganges dienende Annahme, These, die nicht bewiesen od. nicht beweisbar ist: ein P. aufstellen; die Existenz Gottes ist ein P. der praktischen Vernunft. 4. (schweiz. Verfassungsw.) vom schweizerischen Parlament ausgehender Auftrag an den Bundesrat, die Notwendigkeit eines Gesetzentwurfs, einer bestimmten Maßnahme zu prüfen. 5. (kath. Kirche) dem Noviziat vorausgehende Probezeit für die Aufnahme in einen katholischen Orden.

Universal-Lexikon. 2012.