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Ạb|le|ger 〈m. 3〉
1. 〈Bot.〉 Pflanzenteil zur vegetativen Vermehrung; Sy Senker (3)
2. 〈fig.〉 Zweigunternehmen
3. Teil eines Getreidemähers, der die abgeschnittenen Halme in Bündeln neben der Fahrspur ablegt
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Ạb|le|ger, der; -s, - [eigtl. = Trieb, der vom Baum abgemacht u. in die Erde gelegt wird]:
1.
a) vorjähriger Trieb, der zwecks vegetativer Vermehrung in ganzer Länge waagerecht in eine Rille gelegt u. festgehakt wird;
b) Steckling.
2. Zweigstelle:
der deutsche A. des amerikanischen Konzerns.
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Ableger,
Gartenbau: ablegen.
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Ạb|le|ger, der; -s, - [eigtl. = Trieb, der vom Baum abgemacht u. in die Erde gelegt wird]: 1. a) vorjähriger Trieb, der zwecks vegetativer Vermehrung in ganzer Länge waagerecht in eine Rille gelegt u. festgehakt wird; b) Steckling. 2. a) (ugs. scherzh.) Sohn, Sprössling; b) Zweigstelle: der deutsche A. der IBM; im kleinen Wallfahrtsort Eldern ..., einem A. der ... Abtei Ottobeuren (NZZ 30. 8. 86, 37).
Universal-Lexikon. 2012.