Listenpreis
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Rịcht|preis 〈m. 1〉
1. behördlich festgesetzter Preis, dessen Einhaltung aber nicht erzwungen werden kann
2. vom Hersteller einer Ware empfohlener Ladenpreis
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Rịcht|preis, der (Wirtsch.):
a) von Behörden od. Verbänden angesetzter Preis, der jedoch nicht eingehalten zu werden braucht;
b) betrieblicher Voranschlag über einen noch nicht genau zu ermittelnden Preis;
c) empfohlener, unverbindlicher Verkaufspreis.
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Richtpreis,
von Behörden oder Verbänden angesetzter Preis, der jedoch nicht eingehalten werden muss (im Unterschied zu staatlich administrierten Preisen wie Höchst-, Mindest- und Festpreis); im Sinne des Wettbewerbsrechts der empfohlene Preis (Preisempfehlung); im Sinne der Agrarmarktordnungen der EG der angemessene Erzeugerpreis.
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Rịcht|preis, der (Wirtsch.): a) von Behörden od. Verbänden angesetzter Preis, der jedoch nicht eingehalten zu werden braucht; b) betrieblicher Voranschlag über einen noch nicht genau zu ermittelnden Preis; c) empfohlener, unverbindlicher Verkaufspreis.
Universal-Lexikon. 2012.