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Fẹst|preis 〈m. 1〉 festgelegter Preis ● etwas zu einem \Festpreis anbieten, anfertigen
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Fẹst|preis, der (Wirtsch.):
staatlich festgelegter od. vertraglich vereinbarter Preis.
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Festpreis,
staatlich festgelegter oder vertraglich vereinbarter Preis für bestimmte Güter, der über oder unter dem Marktpreis bei funktionierendem Wettbewerb liegt. Soll jemand zu einem Festpreis Leistungen erbringen, trägt er das Risiko von Kostenschwankungen. Bei Angebots- oder Nachfrageüberschüssen sind weitere staatliche Interventionen notwendig, z. B. durch An- oder Verkäufe (administrierte Preise).
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Fẹst|preis, der (Wirtsch.): staatlich od. vertraglich festgelegter Preis.
Universal-Lexikon. 2012.