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bei|fü|gen ['bai̮fy:gn̩], fügte bei, beigefügt <tr.; hat:dazulegen, mitschicken:
einer Sendung die Rechnung beifügen.
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bei||fü|gen 〈V. tr.; hat〉 beilegen, hinzufügen ● einer Sendung etwas \beifügen
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bei|fü|gen <sw. V.; hat:
a) dazulegen, mitschicken:
der Bewerbung ein Zeugnis, dem Paket eine Zollerklärung b.;
b) (seinen Worten) hinzufügen:
»Und zwar sofort«, fügte sie bei.
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bei|fü|gen <sw. V.; hat: a) dazulegen, mitschicken: der Bewerbung ein Zeugnis, dem Paket eine Zollerklärung b.; An die Adresse des Obersten Enders fügte Damme eine Entschuldigung bei (Plievier, Stalingrad 197); b) (seinen Worten) hinzufügen: „Und zwar sofort“, fügte sie bei; Es sei die höchste Zeit, meinte Lene ... und fügte bei, dass sie die Kinder werde mitnehmen müssen (Hauptmann, Thiel 30).
Universal-Lexikon. 2012.