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Per|sis|tẹnz 〈f. 20; unz.; geh.〉
1. persistente Beschaffenheit, Beharrlichkeit, Ausdauer
2. 〈fig.〉 Eigensinn
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Per|sis|tẹnz [lat. persistere = verharren, stehen bleiben], die; -: in der Chemie Bez. für die – insbes. bei ökotoxischen Stoffen unerwünschte – Beständigkeit von org. Stoffen in der Umwelt, d. h. ihre Resistenz (Rekalzitranz) gegenüber chem. oder biologischem Abbau. Bes. persistente Substanzen sind z. B. PCB, PCDD u. PCDF, perchlorierte Verb. u. viele org. Pestizide (POP). Org. Radikale nennt man persistent (im Gegensatz zu ↑ transient), wenn ihre Lebensdauer oberhalb des Sekundenbereichs liegt.
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Per|sis|tẹnz, die; -, -en (bes. Med., Biol.):
das Bestehenbleiben eines Zustands über längere Zeit.
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Persistẹnz
die, -,
1) Chemie: Beständigkeit chemischer Verbindungen, z. B. chlorierter Kohlenwasserstoffe in der Umwelt. Ein Maß für die Persistenz ist die biologische Halbwertszeit, die gegebenenfalls mehrere Jahre betragen kann (z. B. bei DDT). Sie kann zu bedenklichen Anreicherung chemischer Verbindungen in der Umwelt führen.
2) Medizin: Fortbestehen einer fetalen Entwicklungsstufe (z. B. offener Botalli-Gang), eines physiologischen oder krankhaften Zustandes über längere Zeit.
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Universal-Lexikon. 2012.