in Gemeineigentum überführen; verstaatlichen; nationalisieren; vergesellschaften; enteignen; kollektivieren
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so|zi|a|li|sie|ren 〈V. tr.; hat〉
1. etwas \sozialisieren in staatl. Besitz überführen, verstaatlichen, vergesellschaften
2. jmdn. \sozialisieren in die Gesellschaft hineinwachsen lassen, zum Leben in der Gemeinschaft befähigen
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so|zi|a|li|sie|ren <sw. V.; hat:
1. (Wirtsch.) von privatem in gesellschaftlichen, staatlichen Besitz überführen; verstaatlichen, vergesellschaften:
Industrien, Wirtschaftszweige s.;
sozialisierte Betriebe.
2. (Psychol., Soziol.) jmdn. in die Gemeinschaft einordnen, zum Leben in ihr befähigen.
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so|zi|a|li|sie|ren <sw. V.; hat: 1. (Wirtsch.) von privatem in gesellschaftlichen, staatlichen Besitz überführen; verstaatlichen, vergesellschaften: Industrien, Wirtschaftszweige s.; sozialisierte Betriebe. 2. (Soziol., Psych.) jmdn. in die Gemeinschaft einordnen, zum Leben in ihr befähigen: bei gut sozialisierten Angehörigen der Mittel- oder der Oberschicht (Richter, Flüchten 43).
Universal-Lexikon. 2012.