Heilanzeige
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In|di|ka|ti|on 〈f. 20〉
1. Anzeichen, Merkmal
2. 〈Med.〉 Heilanzeige, aus der Diagnose sich ergebende Veranlassung, ein bestimmtes Heilverfahren anzuwenden; Ggs Kontraindikation
3. (gesetzlicher) Grund, einen Schwangerschaftsabbruch durchzuführen
● soziale, medizinische, ethische \Indikation [<lat. indicatio „Anzeige, Aussage“]
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1. (Med.) Heilanzeige.
2. (bes. Rechtsspr.) (aus bestimmten medizinischen, eugenischen, ethischen od. sozialen Erwägungen anzunehmendes) Angezeigtsein eines Schwangerschaftsabbruchs:
ein Schwangerschaftsabbruch ist nur bei medizinischer, eugenischer, ethischer oder sozialer I. zulässig.
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Indikation
[lateinisch, zu indicare »anzeigen«] die, -/-en, Anzeige, Heilanzeige, Gesamtheit der Umstände und Gründe, die unter Abwägung von Nutzen und Risiko bei einem Krankheitsfall die Anwendung einer bestimmten diagnostischen Methode oder ärztlichen Behandlungsweise sinnvoll oder zwingend erforderlich erscheinen lässt; Gegensatz: Kontraindikation.
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In|di|ka|ti|on, die; -, -en [lat. indicatio = Anzeige (des Preises), zu: indicare, ↑indizieren]: 1. (Med.) Heilanzeige: Der ... Patient darf aber verlangen, dass der Chirurg die I. zu einer lebensgefährlichen Operation mit größter Sorgfalt stellt (Hackethal, Schneide 57). 2. (bes. Rechtsspr.) das Angezeigtsein eines Schwangerschaftsabbruchs: medizinische I. (Indikation zur Rettung von Leben od. Gesundheit der Mutter); eugenische od. kindliche I. (Indikation zur Vermeidung von erbkrankem bzw. vermutlich geistig od. körperlich behindertem Nachwuchs); ethische I. (Indikation bei einer Schwangerschaft, die auf eine Vergewaltigung zurückgeht); soziale I. (Indikation zur Verhütung einer wirtschaftlichen Notsituation der Mutter durch Schwangerschaft u. Geburt).
Universal-Lexikon. 2012.