Zuschuss|exemplare,
die über die vertraglich vereinbarte Auflagenhöhe eines Buchs hinausgehende Anzahl von Exemplaren, die der Verleger herstellen darf, um fehlerhafte (verdruckte, verbundene, verschnittene) oder beim Vertrieb beschädigte Exemplare austauschen zu können. Auch Frei- und Besprechungsexemplare sowie Pflichtstücke zählen zu den Zuschussexemplaren; sie werden nicht zur normalen Auflage gezählt und dürfen von dieser nicht mehr als 5 % ausmachen. Zuschussexemplare müssen nicht honoriert werden; ihre Verwendung zu anderen als den vorgesehenen Zwecken ist nur mit Zustimmung des Autors zulässig.
Universal-Lexikon. 2012.