Akademik

Gemeinwesen
Allgemeinheit; Öffentlichkeit; Republik

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Ge|mein|we|sen 〈n. 14
1. = Gemeinde (1)
2. der Staat als öffentlich-rechtlicher Verband

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Ge|mein|we|sen, das:
Gemeinde[verband], Staat als öffentlich-rechtliches Gebilde.

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Ge|mein|we|sen, das: Gemeinde[verband], Staat als öffentlich-rechtliches Gebilde: Schutz und Entfaltung der Verfassung als der rechtlichen Grundordnung des -s (Fraenkel, Staat 339); So viel aber macht sie geltend, dass sie nicht dem G. zur Last gefallen (Schädlich, Nähe 24).

Universal-Lexikon. 2012.