Wirtschaftsdemokratie,
Konzeption einer an den Prinzipien der Demokratie orientierten Ordnung der Wirtschaft; ihre Merkmale sind v. a.: innerbetriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer durch Betriebsräte, überbetriebliche Mitbestimmung durch die Gewerkschaften, Mitwirkung wirtschaftlicher Selbstverwaltungsorgane (Industrie- und Handels-, Handwerks- und Landwirtschaftskammern) oder der von Unternehmern und Arbeitnehmern paritätisch besetzten Beschluss- und Leitungsorgane, Schaffung gemeinwirtschaftlicher Unternehmen und Verstaatlichung von Unternehmen als Gegenpol kapitalistischer Privatunternehmen.
Die Idee der Wirtschaftsdemokratie entstand im 20. Jahrhundert in den Diskussionen der Arbeiterbewegung über die Realisierung sozialistischer Zielvorstellungen. Als bedeutendste Vertreter dieser Gesellschaftskonzeption gelten neben F. Naphtali die ebenfalls den Gewerkschaften nahe stehenden Sozialwissenschaftler F. Baade und R. Hilferding. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Diskussion um die Wirtschaftsdemokratie zunächst weitgehend im Zeichen der Forderung nach Mitbestimmung geführt. Zeitweise spielten auch andere, u. a. gemeinwirtschaftliche Elemente der Wirtschaftsdemokratie eine Rolle. So wurde z. B. die Möglichkeit der Investitionslenkung mithilfe von Wirtschafts- und Sozialräten erörtert.
Universal-Lexikon. 2012.