einmalig; einzig; singulär; unikal (fachsprachlich); außerordentlich; unnachahmlich; unvergleichlich
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ein|zig|ar|tig ['ai̮nts̮ɪç|a:ɐ̯tɪç] <Adj.>:unvergleichlich in seiner Art, Qualität o. Ä.:
eine einzigartige Leistung; der Ausblick ist einzigartig.
Syn.: ↑ außergewöhnlich, ↑ außerordentlich, ↑ beispiellos, ↑ einmalig (emotional), ↑ unnachahmlich, ↑ unverwechselbar.
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ein|zig|ar|tig 〈Adj.〉 einmalig, unvergleichlich
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ein|zig|ar|tig <Adj.>:
Farben von -er Leuchtkraft;
dieser Vorgang ist e.
Dazu:
Ein|zig|ar|tig|keit, die; -, -en.
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ein|zig|ar|tig [auch: '- - '- -] <Adj.>: einzig, unvergleichlich in seiner Art; ↑einmalig (2), unbeschreiblich: Farben von -er Leuchtkraft; Hier beginnt ein -er Park (Berger, Augenblick 142); dieser Vorgang ist e., steht e. da.
Universal-Lexikon. 2012.