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Vortragsrecht
Vortragsrecht,
 
das Recht des Urhebers eines Sprachwerks, sein Werk öffentlich zu Gehör zu bringen; es entspricht dem Aufführungsrecht bei Musikwerken. Das Vortragsrecht umfasst auch das Recht, Vorträge außerhalb des Raumes, in dem die persönliche Darbietung stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher oder Ähnliches in andere Räume oder auf öffentliche Plätze zu übertragen (§ 19 Urheberrechtsgesetz). Das Vortragsrecht kann an einen Dritten durch Einräumung eines Nutzungsrechts übertragen werden.

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Vor|trags|recht, das (Rechtsspr.): Recht des Urhebers eines sprachlichen Werkes, dieses öffentlich zu Gehör zu bringen, vorzutragen.

Universal-Lexikon. 2012.