Vorkauf,
Börsenwesen: Wertpapierkauf vor einem Zinstermin oder vor einer Dividendenausschüttung (Dividendenkauf) in der Annahme, dass Zins- und Dividendenzahlungen zu verstärkter Nachfrage führen und die entsprechenden Wertpapiere später mit Kursgewinnen verkauft werden können.
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Vor|kauf, der; -[e]s, Vorkäufe (Wirtsch.): Kauf, der aufgrund eines Vorkaufsrechts getätigt wird.
Universal-Lexikon. 2012.