Volonté générale
[vɔlɔ̃'te ʒene'ral; französisch »Allgemeinwille«], deutsch Gemeinwille, nach J.-J. Rousseau der sich am Gemeinwohl orientierende, alle Mitglieder einer staatlichen Gemeinschaft verbindende Gesamtwille. Im Gegensatz zur Volonté de tous, der Summe aller Einzelwillen in einem Staat, haben sich in der Volonté générale die Einzelinteressen gegenseitig aufgehoben und bringen den ihnen innewohnenden gemeinsamen Kern hervor.
Universal-Lexikon. 2012.