Vollkosten,
die den einzelnen Leistungs- oder Produkteinheiten (Kostenträgern) zuzurechnenden variablen und anteiligen fixen Kosten beziehungsweise Einzelkosten und anteiligen Gemeinkosten. In Systemen der Vollkostenrechnung werden die Gesamtkosten des Unternehmens auf die Kostenträger verteilt. Diese Form der Kostenrechnung dient v. a. der Erfolgsrechnung und der Kalkulation (Ermittlung der Durchschnitts- oder Stückkosten). - Gegensatz: Teilkosten.
Universal-Lexikon. 2012.