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Vertreter des öffentlichen Interesses
Vertreter des öffentlichen Interẹsses,
 
in der Verwaltungs-Gerichtsbarkeit ein an die Weisungen der Regierung gebundener Beamter, der sich an einem Verwaltungsprozess zur Wahrung des öffentlichen Interesses beteiligen und äußern kann. Beim Bundesverwaltungsgericht ist dies der Oberbundesanwalt; bei den Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten können durch Landesrechts-VO Vertreter des öffentlichen Interesses bestellt werden, denen auch allgemein oder für bestimmte Fälle die Prozessvertretung des Landes übertragen werden kann.

Universal-Lexikon. 2012.