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ab|ge|klärt ['apgəklɛ:ɐ̯t] <Adj.>:aufgrund von Lebenserfahrungen ausgeglichen, besonnen:
ein abgeklärter Mensch; sie ist sehr abgeklärt.
Syn.: ↑ ausgeglichen, ↑ bedacht, ↑ bedächtig, bedachtsam, beherrscht, ↑ besonnen, ↑ gelassen, ↑ gemessen, ↑ gesetzt, ↑ reif, 1↑ ruhig, sicher, 2überlegen, ↑ umsichtig.
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ạb|ge|klärt 〈Adj.〉
1. geklärt, entschieden
2. 〈fig.〉 durch Erfahrung reif geworden, ausgeglichen, besonnen; →a. abklären
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ạb|ge|klärt <Adj.>:
aufgrund von Lebenserfahrung über den Dingen stehend; ausgeglichen und weise; voller Besonnenheit; eine entsprechende Geisteshaltung erkennen lassend:
ein -er Mensch;
ein -es Urteil;
a. über etw. sprechen.
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ạb|ge|klärt <Adj.>: aufgrund von Lebenserfahrung über den Dingen stehend; ausgeglichen und weise; voller Besonnenheit; eine entsprechende Geisteshaltung erkennen lassend: ein -er Mensch; ein -es Urteil; a. über etw. sprechen.
Universal-Lexikon. 2012.