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Verbrechensbekämpfungsgesetz
Verbrechensbekämpfungsgesetz,
 
Gesetz vom 28. 10. 1994, in Kraft seit 1. 12. 1994, das v. a. der Bekämpfung der organisierten Kriminalität (Probleme der Bekämpfung) sowie politisch motivierter Kriminalität dient. Es änderte mehrere Gesetze, z. B. das StGB (besonders Täter-Opfer-Ausgleich, Auschwitz-Lüge, Volksverhetzung, Körperverletzung), die StPO (Strafprozess), das Ausländergesetz, das Betäubungsmittelgesetze und erweiterte die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) im Rahmen seiner internationalen Fernmeldeüberwachung.

Universal-Lexikon. 2012.