Trennung von Tisch und Bett,
katholisches Eherecht: die nach c. 1152 CIC erlaubte Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft bei rechtlichem Fortbestand der Ehe. (Eherecht)
Im deutschen bürgerlichen Recht ist die »Aufhebung der Gemeinschaft« als Rechtsinstitut durch das Ehegesetz von 1938 weggefallen, ebenso in Österreich (§ 114 Ehegesetz). Das schweizerische Recht kennt demgegenüber als Alternative zur Scheidung noch die Trennung (Art. 146 ff. ZGB). Die Ehetrennung soll gemäß dem bundesrätlichen Entwurf eines revidierten Ehescheidungsrechts beibehalten werden (Stand: Juni 1998).
Universal-Lexikon. 2012.