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Teesteuer
Teesteuer,
 
Verbrauchsteuer auf die Einfuhr von Tee sowie von Auszügen, Konzentraten oder Essenzen aus Tee; wurde als Bagatellsteuer im Rahmen der Anpassung steuerrechtlicher Vorschriften an EG-Richtlinien zum 1. 1. 1993 abgeschafft. Das Teesteueraufkommen floss dem Bund zu. - In Österreich und in der Schweiz gibt es keine Teesteuer.

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Tee|steu|er, die: Steuer, die auf 1Tee (2 a) erhoben wird.

Universal-Lexikon. 2012.