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Subventionsbetrug
Subventionsbetrug,
 
verselbstständigter Sondertatbestand des Betruges, der als § 264 StGB durch das 2. Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität vom 14. 4. 1986 eingeführt wurde und unrichtige Angaben gegenüber Behörden oder sonstigen in ein Subventionsverfahren eingeschalteten Stellen über subventionserhebliche Tatsachen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bedroht, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Es handelt sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt; anders als beim Betrug setzt die Vollendung also weder einen Irrtum des Getäuschten noch das Entstehen eines Schadens voraus.

Universal-Lexikon. 2012.