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Stolgebühren
Stolgebühren,
 
Stoltaxen, Kirchenrecht: v. a. in der katholischen Kirche Abgaben an den Pfarrer für Amtshandlungen (bei denen er die Stola trägt) gegenüber einzelnen Gläubigen. Die häufigsten Stolgebühren sind die Tauf-, Trauungs- und Begräbnisgebühren; jedoch darf die Vornahme der geistlichen Handlung nicht an die Entrichtung der Stolgebühren gebunden werden.
 

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Stol|ge|büh|ren <Pl.> [zu ↑Stola (3)] (kath. Kirche): Abgaben für bestimmte Amtshandlungen eines Geistlichen (Taufe, Trauung u. a.).

Universal-Lexikon. 2012.