Stockdividende
['stɔk-; englisch stock »Wertpapier«, »Aktie«], Dividende, die in Form von Berichtigungsaktien zusätzlich zur oder anstelle der Bardividende verteilt wird; v. a. in den USA und Japan üblich. Für die AG besteht der Vorteil, dass der Gewinn im Unternehmen bleibt, für den Aktionär im Bezug eines börsengängigen Wertpapiers. Die in eine offene Rücklage überführte Stockdividende wird mit der Ausgabe der Berichtigungsaktien in Aktienkapital umgewandelt (Kapitalerhöhung).
Universal-Lexikon. 2012.