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Steuererosion
Steuer|erosion,
 
Steuer|aushöhlung, die Verringerung der potenziellen Steuerbemessungsgrundlage (v. a. bei der Einkommensteuer) durch die Gewährung von Steuervergünstigungen (z. B. Freibeträge, Sonderabschreibungen) seitens des Gesetzgebers. Die Steuererosion machte sich in den letzten Jahren in den meisten Industriestaaten zunehmend bemerkbar; ihre Einschränkung ist die Voraussetzung für eine aufkommensneutrale Senkung der Steuersätze.

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Steu|er|ero|si|on, die: Verringerung der Steuerbemessungsgrundlage (bes. bei der Einkommenssteuer) durch die Gewährung von Steuervergünstigungen vonseiten des Gesetzgebers.

Universal-Lexikon. 2012.