Stapelrecht,
im Mittelalter das von den Landesherren einzelnen Städten verliehene Recht, durchziehende oder in einem bestimmten Umkreis vorbeiziehende Kaufleute zu zwingen, ihre Waren für eine bestimmte Zeit zum Verkauf auszustellen, wobei die Bürger das Vorkaufsrecht hatten. Oft war mit dem Stapelrecht das Umschlagsrecht verbunden, d. h., die fremden Waren mussten auf städtischen Wagen oder Schiffen weiterbefördert werden. Der Stapelzwang konnte durch eine Abgabe abgelöst werden.
* * *
Sta|pel|recht, das <o. Pl.> (hist.): (im MA. manchen Städten vom Landesherrn gewährtes) Recht, durchreisende Kaufleute zu zwingen, ihre Waren der Stadt eine Zeit lang zum Verkauf anzubieten.
Universal-Lexikon. 2012.