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Spinalnerven
Spinalnerven,
 
Rückenmarknerven, Nẹrvi spinales, paarige, meist in jedem Körpersegment vorhandene, dem Rückenmark über je eine ventrale und eine dorsale Wurzel entspringende Nerven der Wirbeltiere (einschließlich des Menschen, der 31 Paar Spinalnerven besitzt). In den ventralen Wurzeln (Vorderwurzeln, Radices ventrales) verlaufen efferente Fasern, deren Zellkörper als graue Substanz im Rückenmark liegen. In den dorsalen Wurzeln (Hinterwurzeln, Radices dorsales) verlaufen nur afferente Fasern, deren Zellkörper im jeweiligen Spinalganglion dieser Wurzeln lokalisiert sind. Jeder Spinalnerv teilt sich am Ende des Zwischenwirbellochs in zwei Hauptäste, von denen der (schwächere) hintere Ast, die Streckmuskulatur des Rückens und die darüber liegenden Hautbezirke innerviert, während der (stärkere) vordere Ast die ventrale Rumpfmuskulatur, die Gliedmaßenmuskulatur und die entsprechenden Hautbezirke versorgt. Ein kleinerer weiterer Ast des Spinalnervs zieht als »grauer Verbindungsstrang« (mit marklosen Fasern) zu den Grenzstrangganglien des Sympathikus, von denen wiederum ein »weißer Verbindungsstrang« (mit markhaltigen Fasern) zu den Vorderwurzeln des Spinalnervs zurückläuft. - Während die Spinalnerven für den Rumpfbereich meist selbstständige Einheiten darstellen, bilden sie für die Innervation der Gliedmaßen untereinander Verflechtungen (Plexus), die die Versorgung eines Gliedmaßenmuskels durch mehrere Spinalnerven ermöglichen.
 

Universal-Lexikon. 2012.