Sonderprüfungen,
Aktienrecht: im Aktiengesetzen vorgeschriebene beziehungsweise vorgesehene Prüfungen von Unternehmen, die bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen stattfinden. Zu den Sonderprüfungen zählen v. a. die Gründungsprüfung (§§ 33 ff. Aktiengesetz), die Sonderprüfungen von Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung (§§ 142 ff. Aktiengesetz), die Sonderprüfungen wegen unzulässiger Unterbewertung oder Unterlassung von Pflichtangaben im Anhang des Jahresabschlusses (§§ 258 ff. Aktiengesetz) und die Sonderprüfungen der geschäftlichen Beziehungen zwischen abhängigen und herrschenden Unternehmen (§ 315 Aktiengesetz). Die Bestellung von Sonderprüfern, die in der Regel einen Prüfungsbericht vorzulegen haben, ist jeweils gesetzlich geregelt.
Universal-Lexikon. 2012.