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Er|hạlt 〈m. 1; unz.; Amtsdt.〉 Empfang ● nach \Erhalt Ihres Schreibens nachdem ich Ihr Schreiben erhalten habe
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Er|hạlt, der; -[e]s (Papierdt.):
1. Empfang, Entgegennahme:
[jmdm.] den E. einer Ware, Lieferung, Sendung bestätigen;
nach E. Ihres Schreibens.
2. Erhaltung von etw., was in seiner Existenz bedroht ist:
der E. der Privatschule.
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Er|hạlt, der; -[e]s (Papierdt.): 1. Empfang, Entgegennahme: [jmdm.] den E. einer Ware, Lieferung, Sendung bestätigen; dass der Mangel des Geräts bereits bei E. vorhanden war (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 5); nach E. Ihres Schreibens. 2. Erhaltung von etw., was in seiner Existenz bedroht ist: Hessischer Landtag für E. der Buchhändlerschule (Börsenblatt 21, 1975, 391); weil ... Instandsetzungsarbeiten zum E. dieses Accumer Wahrzeichens angelaufen sind (Jeversches Wochenblatt 30. 11. 84, 17).
Universal-Lexikon. 2012.