Akademik

Verrat
Vernaderung (österr.) (umgangssprachlich); Denunziation

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Ver|rat [fɛɐ̯'ra:t], der; -[e]s:
1. das Weitersagen von etwas, was geheim bleiben sollte:
der Verrat militärischer Geheimnisse wird hart bestraft.
Zus.: Geheimnisverrat.
2. Bruch der Treue, eines Vertrauensverhältnisses durch Täuschung, Hintergehen, Betrügen o. Ä.:
ein schändlicher, gemeiner, übler Verrat; Verrat begehen, üben, treiben; dass er heimlich verschwunden ist, ist Verrat an seinen Freunden.
Zus.: Landesverrat.

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Ver|rat 〈m.; -(e)s; unz.〉
1. Preisgabe, unberechtigte od. böswillige Mitteilung (eines Geheimnisses)
2. Treuebruch
● an jmdm., an einer Sache \Verrat begehen, üben jmdn., eine Sache verraten

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Ver|rat , der; -[e]s [zu verraten]:
1. das Verraten (1 a):
wegen des -s von militärischen Geheimnissen angeklagt sein.
2. Bruch eines Vertrauensverhältnisses, Zerstörung des Vertrauens durch eine Handlungsweise, mit der jmd. hintergangen, getäuscht, betrogen o. Ä. wird, durch Preisgabe einer Person od. Sache:
ein schändlicher, gemeiner V.;
V. an seinen Freunden, an der gemeinsamen Sache begehen;
V. üben, treiben.

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Verrat
 
[althochdeutsch farrātan, eigentlich »durch falschen Rat irreleiten«], treuloses Handeln, schwerer Treubruch, Preisgabe, treulose Mitteilung (von Geheimnissen). Im Mittelalter gehörte der Verrat zu den besonders schweren Verbrechen und wurde oft dem Mord gleich gewertet. Zum geltenden Strafrecht Friedensverrat, Geheimnisverrat, Geschäftsgeheimnis, Hochverrat, Landesverrat, Spionage.
 

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Ver|rat, der; -[e]s [zu ↑verraten]: 1. das Verraten (1 a): wegen des -s von militärischen Geheimnissen angeklagt sein. 2. Bruch eines Vertrauensverhältnisses, Zerstörung des Vertrauens durch eine Handlungsweise, mit der jmd. hintergangen, getäuscht, betrogen o. Ä. wird, durch Preisgabe einer Person od. Sache: ein schändlicher, gemeiner, übler V.; dass er sich den andern angeschlossen hat, ist V. [an seinen Freunden]; V. an der gemeinsamen Sache begehen; V. üben, treiben; sie sannen auf V.; ... tappen die westdeutschen Sicherheitsbehörden über den Umfang des -s noch immer im Dunkeln (Spiegel 25, 1973, 4); ... schien es ihr ausgeschlossen, dass Stiller eines solchen -es fähig wäre (Frisch, Stiller 109).

Universal-Lexikon. 2012.