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Gattin
Ehefrau; Weib (derb); Gemahlin; bessere Hälfte; Frau; Alte (derb); Ehegattin; Angetraute

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Gat|tin ['gatɪn], die; -, -nen (geh.):
Ehefrau (wird auf die Ehefrau eines anderen Mannes bezogen): wie geht es Ihrer Gattin?
Syn.: Ehepartnerin, Frau, Gemahlin (geh.), Lebensgefährtin (geh.), schönere Hälfte (ugs. scherzh.).
 
• Frau/Gattin/Gemahlin
Wenn man von der eigenen Frau spricht, sagt man »meine Frau« (nicht: »meine Gattin« oder »meine Gemahlin«). Das Wort Gattin gehört der gehobenen Stilschicht an und wird nur auf die Ehefrau eines anderen angewandt und auch dann nur, wenn man sich besonders höflich ausdrücken will: »seine/Ihre Gattin«.
Im Unterschied zu »Gattin« wird das ebenfalls gehobene [Frau] Gemahlin im Allgemeinen nur von der Ehefrau des Gesprächspartners, nicht von der Ehefrau eines abwesenden Dritten gesagt, also:
 »Grüßen Sie bitte Ihre Frau Gemahlin!«

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Gạt|tin 〈f. 22; geh.〉 Ehefrau [→ Gatte]

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Gạt|tin , die; -, -nen (geh.):
Ehefrau:
sie kamen alle in Begleitung ihrer -nen;
grüßen Sie Ihre G.
Die Bezeichnung Gattin wird (außer in Österreich) nur auf die Ehefrau eines anderen Mannes, nicht auf die eigene Ehefrau bezogen und drückt besondere Höflichkeit aus.

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Gạt|tin, die; -, -nen (geh.): Ehefrau (wird außer in Österreich auf die Ehefrau eines anderen Mannes, nicht auf die eigene Ehefrau bezogen und drückt besondere Höflichkeit aus): sie kamen alle in Begleitung ihrer -nen; grüßen Sie Ihre G.

Universal-Lexikon. 2012.