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Knecht
Lakai; Diener; Subalterner; Büttel; Knappe

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Knecht [knɛçt], der; -[e]s, -e:
1. (veraltet) männliche Person, die als Arbeiter auf einem Bauernhof schwere Arbeiten zu verrichten hat:
er hatte sich als Knecht verdingt; als Knecht arbeiten.
Zus.: Ackerknecht, Fuhrknecht, Pferdeknecht, Reitknecht, Stallknecht.
2. (abwertend) Person, die [willenlos] Befehlen oder Zwängen zu gehorchen hat:
Herr und Knecht; ein Knecht der Reichen, der Herrschenden sein; ich bin nicht dein Knecht!
Syn.: Diener.

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Knẹcht 〈m. 1
1. 〈urspr.〉 Diener, Dienstmann (Edel\Knecht, Reit\Knecht)
2. 〈veraltend〉 Gehilfe des Bauern (Stall\Knecht)
● ein \Knecht Gottes 〈fig.〉; ein treuer \Knecht; sich als \Knecht verdingen [<ahd. kneht „Knabe, Jüngling, Bursche, Kerl, Junggeselle, Diener, Knappe, Edelknabe, Krieger, Soldat, Held, Lehrling, Geselle“, engl. knight „Ritter“ <westgerm. knehta- „Knabe, Jüngling“; wohl eigtl. „Knüppel, Stock“]

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Knẹcht , der; -[e]s, -e [mhd., ahd. kneht = Knabe; Jüngling; Diener; urspr. viell. = Stock, Knüppel, Klotz, verw. mit Knagge(n); zur Bedeutungsentwicklung vgl. Bengel, Flegel]:
1. (veraltend) männliche Person, die für einen Bauern arbeitet, auf einem Bauernhof angestellt ist:
der Hof beschäftigt drei -e;
sich als K. verdingen.
2. (meist abwertend) jmd., der [willenlos] Befehlen od. Zwängen zu gehorchen hat:
Herr und K.;
ein K. der Reichen, der Herrschenden sein;
Polizisten werden oft als -e der Staatsgewalt angesehen;
Ü er war ein K. seiner Leidenschaften.

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Knecht,
 
im Mittelalter 1) der Knappe, später auch für gemeine Söldner gebräuchlich (Landsknecht); 2) in Verbindung mit Berufsbezeichnung veraltete Bezeichnung für Gehilfe oder Geselle (z. B. Mühlknecht oder Mühlknappe; Gerichtsknecht); zuletzt nur noch im landwirtschaftlichen Bereich üblich.

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Knẹcht, der; -[e]s, -e [mhd., ahd. kneht = Knabe; Jüngling; Diener; urspr. viell. = Stock, Knüppel, Klotz, verw. mit Knagge(n); zur Bedeutungsentwicklung vgl. ↑Bengel, Flegel]: 1. (veraltend) männliche Person, die für einen Bauern arbeitet, auf einem Bauernhof angestellt ist: ein alter K.; Jeden Tag nahm ich Abschied von den Grundstücken, über die keine Knechte, keine Mägde mehr gingen (Innerhofer, Schattseite 5); er sei als K. auf Wanderschaft gegangen und an einen Hof im Niederbayerischen gekommen (Kühn, Zeit 55); der große Hof beschäftigte drei -e; sich als K. verdingen; Ü ein K. Gottes (dichter.; gläubiger Mensch, der sich in seinem Denken u. Handeln Gott unterwirft). 2. (meist abwertend) jmd., der [willenlos] Befehlen od. Zwängen zu gehorchen hat: Herr und K.; ein K. der Reichen, der Herrschenden sein; Polizisten werden oft als -e der Staatsgewalt angesehen; Ich bin nicht dein K. (Fels, Sünden 14); Ü Er war ein K. seines Ehrgeizes und hat erbärmlich wenig geliebt (Thielicke, Ich glaube 156).

Universal-Lexikon. 2012.