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ụn|ter||ju|beln 〈V. tr.; hat; umg.〉 jmdm. etwas \unterjubeln ihm heimlich u. gegen seinen Willen etwas zuschieben ● er hat ihm Falschgeld untergejubelt
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[auf unauffällig-geschickte Weise] bewerkstelligen, dass jmd. etw. [zugeschoben] bekommt, dass ihm etw. zugedacht, zugemutet wird [was er nicht gern haben, tun möchte]:
jmdm. einen Fehler, einen Auftrag u.
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ụn|ter|ju|beln <sw. V.; hat (salopp): [auf unauffällig-geschickte Weise] bewerkstelligen, dass jmd. etw. [zugeschoben] bekommt, dass ihm etw. zugedacht, zugemutet wird [was er nicht gern haben, tun möchte]: jmdm. einen Fehler, einen Auftrag u.; Das Plagiat war der Stadt von einem Verlag untergejubelt worden, den die Stadt nun ... verklagen will (MM 10. 12. 81, 23); »Du bist gar kein richtiger Junge«, bekommt man zu hören, wenn es einem die Puppenstube der Schwester mehr antut als der Metallbaukasten, der einem zu Weihnachten untergejubelt worden ist (Amendt, Sexbuch 175).
Universal-Lexikon. 2012.