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Rohstoffabkommen
Rohstoff|abkommen,
 
internationale Verträge zur Regulierung des Weltrohstoffhandels durch Quotenregelung, Marktausgleichslager (Bufferstocks) und Abnahmegarantien. Rohstoffabkommen verfolgen das Ziel, die Versorgung der Verbraucherländer mit Rohstoffen zu sichern, die Rohstoffmärkte beziehungsweise -preise und damit die Exporterlöse (v. a. der häufig vom Export eines oder weniger Rohstoffe stark abhängigen Entwicklungsländer) über Mengenreaktionen zu stabilisieren. Das setzt allerdings voraus, dass sich die am Rohstoffabkommen beteiligten Produzenten- und Verbraucherländer auf Preisober- und -untergrenzen einigen, ab denen Marktinterventionen erfolgen. Bei fallenden Preisen werden Exportbeschränkungen eingesetzt beziehungsweise Rohstoffe aufgekauft, bei steigenden Preisen zusätzliche Mengen zum Verkauf angeboten.
 
Bisher geschlossene Rohstoffabkommen (z. B. für Zucker, Kaffee, Kakao oder Weizen) sowie Bemühungen um Preisindexierung und Schaffung von der OPEC vergleichbaren Kartellen auch für andere Rohstoffe waren bisher ebenso wenig erfolgreich wie der 1980 zwischen Industrie- und Entwicklungsländern im Rahmen der UNCTAD vereinbarte und 1989 in Kraft getretene Internationale Rohstoff-Fonds (Gemeinsamer Fonds) für 18 ausgewählte Rohstoffe. Als Gründe werden angeführt: Rohstoffabkommen sind zu starr und haben eine zu geringe Anwendungsbreite; fehlende Sanktionsmöglichkeiten erleichtern konterkarierendes Verhalten der Vertragspartner; strukturelle Ungleichgewichte mit tendenziellen Preisschwankungen erfordern eine Strategie der langfristigen Interventionen; zyklische und spekulative Mengenbewegungen führen kurzfristig zu extremen Preisbewegungen. - Als überwiegend funktionsfähig gilt lediglich das Naturkautschukabkommen. Hier gelang es, die Preise, bei denen eine Intervention ausgelöst wird, flexibel an den Markttrend anzupassen und regelmäßig zu kontrollieren.

Universal-Lexikon. 2012.