Regel|leistungen,
im SGB V nicht mehr verwendete Bezeichnung für die auf gesetzlicher Grundlage (§§ 11 ff. SGB V) von allen Krankenkassen gleichermaßen zu erbringenden Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung ihr Leistungsangebot über diese gesetzlichen Leistungen hinaus für alle bei ihr Versicherten erweitern (satzungsmäßig bestimmte Leistungen, frühere Bezeichnung Mehrleistungen; § 56).
Universal-Lexikon. 2012.